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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Diese Geschäftsbedingungen regeln das Verhältnis zwischen dem Betreiber des Portals industrio.online und seinen Geschäftspartnern. Das Portal dient der Anfrage von Industriekomponenten — Bestellungen werden nicht unmittelbar online geschlossen, sondern auf Grundlage eines Angebots.

1. Geltung und Form

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (die „AGB“) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der fabrika.digital s.r.o., Sitz Nový svet 4761/13, 974 01 Banská Bystrica, Slowakische Republik, Handelsregisternummer: 53 014 618, Steuernummer: 2121225898, USt-IdNr.: SK2121225898, eingetragen im Handelsregister des Bezirksgerichts Banská Bystrica, Abteilung Sro, Einlage Nr. 38587/S (der „Verkäufer“ oder „wir“), und dem Käufer (der „Käufer“).

Die AGB gelten ausschließlich, wenn der Käufer als Unternehmer oder als Einrichtung des öffentlichen Rechts handelt und die Beziehung seiner unternehmerischen Tätigkeit oder der Erfüllung öffentlicher Aufgaben im Sinne von § 261 des Gesetzes Nr. 513/1991 Slg., Handelsgesetzbuch (das „HGB“), dient. Das Portal industrio.online richtet sich nicht an Verbraucher.

Die AGB gelten für Verträge über den Verkauf und die Lieferung beweglicher Sachen, die Erbringung von Dienstleistungen und die Herstellung von Werken (zusammen die „Ware“), unabhängig davon, ob wir die Ware selbst herstellen oder von Lieferanten beziehen (§ 409 ff. und § 536 ff. HGB). Sofern nichts anderes vereinbart ist, gilt für künftige Verträge gleicher Art die Fassung der AGB, die zum Zeitpunkt der letzten Bestellung des Käufers in Kraft war oder ihm zuletzt schriftlich übermittelt wurde, ohne dass es eines erneuten Hinweises bedarf.

Diese AGB gelten ausschließlich. Geschäftsbedingungen des Käufers werden nur mit unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung Vertragsbestandteil. Diese Zustimmung ist in jedem Fall erforderlich, auch wenn wir in Kenntnis eigener Bedingungen des Käufers vorbehaltlos liefern.

Eine mit dem Käufer geschlossene Individualvereinbarung — einschließlich Nachträgen und Änderungen — hat Vorrang vor diesen AGB.

Rechtserhebliche Erklärungen des Käufers zum Vertrag (insbesondere Fristsetzung, Mängelanzeige, Rücktritt oder Minderung) bedürfen der Schriftform; Brief oder E-Mail genügen.

Verweise auf gesetzliche Vorschriften dienen der Information. Die einschlägigen Vorschriften gelten auch dann, wenn sie nicht ausdrücklich genannt sind, soweit sie nicht durch diese AGB geändert oder ausgeschlossen wurden.

Bei Rahmenverträgen und Dauerschuldverhältnissen informieren wir den Käufer schriftlich über Änderungen der AGB. Widerspricht der Käufer nicht innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung schriftlich, gelten die Änderungen als angenommen; auf diese Folge weisen wir gesondert hin.

2. Anfrage, Angebot und Vertragsschluss

Der Produktkatalog auf industrio.online dient der Information. Die angezeigten technischen Parameter beruhen auf Unterlagen der Hersteller und stellen keine verbindliche Beschaffenheitszusage dar. Die Aufnahme von Ware in den Katalog ist kein Angebot zum Vertragsschluss.

Mit dem Absenden einer Anfrage über das Portal bittet der Käufer um ein Angebot. Eine Anfrage ist keine Bestellung und begründet weder ein Vertragsverhältnis noch eine Lieferpflicht.

Auf eine Anfrage antworten wir mit einem Angebot. Unsere Angebote sind freibleibend und können jederzeit geändert werden, sofern sie keine ausdrückliche Bindungsfrist enthalten. Das gilt auch, wenn wir dem Käufer Kataloge, technische Unterlagen, Zeichnungen, Berechnungen oder Normverweise überlassen haben, auch in elektronischer Form; an diesen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor.

Eine auf Grundlage eines Angebots erteilte Bestellung des Käufers ist ein verbindliches Vertragsangebot. Der Vertrag kommt durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Lieferung der Ware innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Bestellung zustande, sofern nichts anderes vereinbart ist.

3. Lieferfristen und Lieferverzug

Lieferfristen werden individuell vereinbart oder in der Auftragsbestätigung angegeben.

Für Nichtlieferung oder Verzögerungen aufgrund von Umständen außerhalb unseres Einflussbereichs, die wir bei Vertragsschluss nicht vorhersehen konnten, haften wir nicht — insbesondere höhere Gewalt, Produktionsunterbrechungen, Ausfall von Material- oder Energielieferungen, Transportverzögerungen, Streiks, behördliche Entscheidungen, pandemiebedingte Maßnahmen oder Verzögerungen unserer Lieferanten trotz vertraglicher Bindung. Wird die Lieferung durch ein solches Hindernis unmöglich oder unzumutbar erschwert und ist das Hindernis nicht nur vorübergehend, sind wir zum Rücktritt berechtigt. Bei vorübergehenden Hindernissen verlängert sich die Lieferfrist um deren Dauer zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit. Ist dem Käufer die Annahme des verschobenen Termins nicht zumutbar, kann er schriftlich vom Vertrag zurücktreten.

Der Lieferverzug richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften; in Verzug geraten wir erst mit Zugang einer Mahnung des Käufers. Überschreitet der Verzug nach Zugang der Mahnung 10 Arbeitstage, hat der Käufer Anspruch auf pauschalen Schadenersatz in Höhe von 0,5 % des Nettopreises der verspäteten Lieferung für jede angefangene Woche, höchstens jedoch 5 % dieses Preises. Der Nachweis eines geringeren oder ausgebliebenen Schadens bleibt uns vorbehalten. Weitergehende Ansprüche wegen Verzugs stehen dem Käufer nicht zu, ausgenommen die Fälle nach Ziffer 8 Buchst. a) Nr. i) dieser AGB.

4. Lieferung, Gefahrübergang und Abnahme

Die Lieferung erfolgt durch einen von uns bestimmten Frachtführer an die vereinbarte Adresse. Transport- und Verpackungskosten trägt der Käufer. Sofern nichts anderes vereinbart ist, bestimmen wir Transportart, Frachtführer, Route und Verpackung.

Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der Verschlechterung geht spätestens mit Übergabe der Ware auf den Käufer über. Beim Versendungskauf geht sie bereits mit Übergabe an den Frachtführer oder eine andere beauftragte Person über. Ist eine Abnahme durch den Käufer vereinbart, ist der Zeitpunkt der Abnahme maßgeblich. Der Annahmeverzug des Käufers steht der ordnungsgemäßen Lieferung gleich.

Befindet sich der Käufer im Annahmeverzug oder verletzt er Mitwirkungspflichten, haben wir Anspruch auf Ersatz des entstandenen Schadens und der Kosten, insbesondere der Lagerkosten. Für jeden angefangenen Monat der Lagerung berechnen wir 0,5 % des Nettopreises der nicht abgenommenen Ware, höchstens jedoch 5 % dieses Preises, gerechnet ab dem vereinbarten Liefertermin oder ab der Mitteilung der Versandbereitschaft.

5. Preise und Zahlungsbedingungen

Sofern nichts anderes vereinbart ist, gelten die Preise des bestätigten Angebots zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Die im Portalkatalog angezeigten Preise sind Richtwerte und nicht verbindlich.

Der Käufer trägt die Kosten für Transport und, sofern angefordert, für Versicherung. Zölle, Steuern und sonstige öffentliche Abgaben trägt der Käufer.

Kosten für Verpackung, Verladung, Transport, Versicherung, Montage und Inbetriebnahme werden gesondert berechnet; dies gilt auch für mitgelieferte Software. Der Käufer trägt ferner Gebühren für Ursprungszeugnisse, Konsulatsfakturen und Genehmigungen.

Beim Verkauf von Standardgeräten umfasst unsere Leistung keine Projektierung oder Ingenieurleistungen; diese sind nicht im Preis enthalten. Die mitgelieferte Dokumentation besteht aus Standardanleitungen und Anschlussplänen. Schaltungsentwurf und Projektierung eines konkreten Antriebssystems, Netzanschluss sowie Prüfung der Verdrahtung sind nicht Bestandteil der Lieferung.

Die Preise binden uns vier Monate ab Vertragsschluss. Bei längerer Lieferzeit sind wir berechtigt, den Preis anzupassen, wenn sich die Material- oder Lohnkosten nachweislich erhöhen.

Der Kaufpreis ist innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum nach Lieferung oder Abnahme fällig. Wir sind berechtigt, auch innerhalb einer laufenden Geschäftsbeziehung die Lieferung von einer Vorauszahlung abhängig zu machen; dies teilen wir spätestens mit der Auftragsbestätigung mit.

Bei Zahlungsverzug berechnen wir Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe. Das Recht, weitergehenden Schaden geltend zu machen, bleibt unberührt.

Der Käufer darf nur aufgrund einer rechtskräftigen gerichtlichen Entscheidung aufrechnen oder Zahlungen zurückbehalten. Rechte des Käufers bei mangelhafter Leistung nach Ziffer 7 bleiben unberührt.

Stellt sich nach Vertragsschluss heraus, dass die Zahlung des Kaufpreises wegen mangelnder Leistungsfähigkeit des Käufers gefährdet ist, sind wir berechtigt, die Leistung zu verweigern und nach fruchtlosem Ablauf einer Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten (§ 326 HGB). Bei Ware nach Kundenspezifikation können wir auch ohne Nachfrist zurücktreten. Ferner sind wir berechtigt, weitere Lieferungen zu verweigern und Vorauszahlungen zu verlangen.

6. Eigentumsvorbehalt

Das Eigentum an der Ware geht erst mit vollständiger Zahlung des Kaufpreises auf den Käufer über.

Vorbehaltsware darf vor vollständiger Zahlung weder verkauft noch verpfändet oder Dritten zur Sicherheit übereignet werden, ausgenommen der Weiterverkauf im gewöhnlichen Geschäftsgang nach den folgenden Absätzen. Der Käufer informiert uns unverzüglich schriftlich, wenn ein Insolvenzantrag gestellt wird oder ein Zugriff Dritter auf unser Eigentum droht, insbesondere durch Vollstreckung.

Bei Vertragsverletzung des Käufers, insbesondere bei Nichtzahlung des Kaufpreises, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Herausgabe der Ware zu verlangen. Das Herausgabeverlangen allein stellt keinen Rücktritt dar.

Solange wir nicht zurücktreten, ist der Käufer berechtigt, Vorbehaltsware im gewöhnlichen Geschäftsgang weiterzuverkaufen und zu verarbeiten, und zwar unter folgenden Bedingungen:

  • Bei Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung mit anderen Sachen erwerben wir Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswerts unserer Ware zum Wert der übrigen Sachen. Für die so entstandene Sache gelten dieselben Bedingungen wie für Vorbehaltsware.
  • Der Käufer tritt uns bereits jetzt die aus dem Weiterverkauf entstehenden Forderungen gegen Dritte ab, in voller Höhe oder in Höhe unseres Miteigentumsanteils.
  • Der Käufer bleibt zur Einziehung der abgetretenen Forderungen im eigenen Namen befugt, solange er seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber ordnungsgemäß nachkommt. Andernfalls sind wir berechtigt, die zur Einziehung erforderlichen Angaben zu verlangen, die Abtretung den Schuldnern anzuzeigen und die Befugnis zum Weiterverkauf und zur Verarbeitung zu widerrufen.
  • Übersteigt der Wert der Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 10 %, geben wir auf Verlangen des Käufers Sicherheiten in entsprechendem Umfang frei; die Auswahl obliegt uns.

7. Mängelansprüche

Sofern nichts anderes vereinbart ist, richten sich die Rechte des Käufers bei Mängeln nach den einschlägigen Vorschriften des Handelsgesetzbuchs (insbesondere § 422 ff. und § 560 ff.), einschließlich Falschlieferung, Mindermenge und fehlerhafter Montageanleitung.

Maßgeblich für die Beurteilung eines Mangels ist die vereinbarte Beschaffenheit. In den Vertrag einbezogene Produktbeschreibungen und Herstellerspezifikationen gelten als Beschaffenheitsvereinbarung.

Ist keine Beschaffenheit vereinbart, richtet sich die Beurteilung nach dem Gesetz. Für öffentliche Äußerungen des Herstellers oder Dritter, insbesondere Werbeaussagen, haften wir nicht, sofern uns der Käufer nicht vorab darauf hingewiesen hat, dass sie für seine Kaufentscheidung maßgeblich sind.

Für Mängel, die dem Käufer bei Vertragsschluss bekannt waren oder bekannt sein mussten, haften wir nicht, es sei denn, sie betreffen Eigenschaften, die die Ware nach dem Vertrag aufweisen sollte (§ 424 HGB).

Mängelansprüche kann der Käufer nur geltend machen, wenn er seine Untersuchungs- und Rügepflichten erfüllt hat (§ 427, 428 und 562 HGB). Ist die Ware zum Einbau oder zur Weiterverarbeitung bestimmt, ist die Untersuchung spätestens unmittelbar vor der Verarbeitung durchzuführen. Offensichtliche Mängel sind innerhalb von 5 Arbeitstagen ab Lieferung schriftlich anzuzeigen, verdeckte Mängel innerhalb derselben Frist ab Entdeckung. Unterlässt der Käufer die Untersuchung oder die rechtzeitige Anzeige, entfällt unsere Haftung für diese Mängel.

Bei mangelhafter Leistung sind wir berechtigt zu wählen, ob wir den Mangel durch Nachbesserung oder durch Ersatzlieferung beheben. Unser gesetzliches Recht, die Nacherfüllung zu verweigern, bleibt unberührt.

Wir können die Nacherfüllung davon abhängig machen, dass der fällige Kaufpreis gezahlt wird; der Käufer ist berechtigt, einen dem Mangel entsprechenden angemessenen Teil zurückzubehalten.

Der Käufer gewährt uns die zur Nacherfüllung erforderliche Zeit und Mitwirkung und übergibt uns die mangelhafte Ware zur Prüfung. Bei Ersatzlieferung gibt er die mangelhafte Ware nach den gesetzlichen Vorschriften zurück. Die Nacherfüllung umfasst weder den Ausbau der mangelhaften Ware noch den erneuten Einbau, sofern der Einbau nicht Bestandteil der ursprünglichen Lieferung war.

Die Kosten der Prüfung und der Nacherfüllung einschließlich Transport und Arbeitszeit tragen wir, wenn ein Mangel vorliegt. Erweist sich eine Mängelrüge als unberechtigt, können wir Ersatz der entstandenen Kosten verlangen. Reparaturen führen wir in der Regel in unseren Räumen durch.

In dringenden Fällen, insbesondere bei Gefährdung der Betriebssicherheit oder drohendem unverhältnismäßigem Schaden, ist der Käufer berechtigt, den Mangel selbst zu beseitigen und Ersatz der objektiv erforderlichen Aufwendungen zu verlangen. Er hat uns hierüber unverzüglich, möglichst vorab, zu informieren. Dieses Recht besteht nicht, wenn wir zur Verweigerung der Nacherfüllung berechtigt wären.

Beheben wir den Mangel nicht, läuft eine angemessene Nachfrist erfolglos ab oder ist eine Fristsetzung gesetzlich entbehrlich, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern. Bei unerheblichen Mängeln besteht kein Rücktrittsrecht.

Ansprüche auf Schadenersatz oder Aufwendungsersatz wegen eines Mangels bestehen nur nach Maßgabe von Ziffer 8.

8. Haftung

Soweit in diesen AGB nichts anderes bestimmt ist, haften wir in folgenden Fällen:

  • bei vorsätzlicher Pflichtverletzung;
  • bei grober Fahrlässigkeit;
  • bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, die wir zu vertreten haben;
  • bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, also einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf;
  • soweit wir eine Garantie übernommen haben;
  • in weiteren Fällen, in denen das Gesetz eine Haftung anordnet, die vertraglich nicht ausgeschlossen werden kann.

Mit Ausnahme vorsätzlicher Pflichtverletzung haften wir nicht für entgangenen Gewinn und nicht für Schäden durch Produktionsausfall.

Bei fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist unsere Ersatzpflicht auf den Wert der Bestellung begrenzt, in deren Zusammenhang der Schaden entstanden ist, höchstens jedoch auf die Höhe des im Handelsregister eingetragenen Stammkapitals des Verkäufers zum Zeitpunkt der Schadensentstehung.

Die vorstehenden Beschränkungen gelten auch für Aufwendungsersatzansprüche des Käufers. Im Übrigen ist unsere Haftung unabhängig vom Rechtsgrund ausgeschlossen.

9. Verjährung und Fristen

Mängelansprüche können innerhalb von 12 Monaten ab Lieferung geltend gemacht werden. Die Untersuchungs- und Rügepflicht des Käufers nach Ziffer 7 bleibt unberührt. Ist eine Abnahme vereinbart, beginnt die Frist mit der Abnahme.

Dieselben Fristen gelten für vertragliche Schadenersatzansprüche wegen eines Mangels. Schadenersatzansprüche aus anderen Gründen unterliegen den gesetzlichen Verjährungsfristen.

10. Rechte des geistigen Eigentums

Der Käufer stellt sicher, dass die uns zur Ausführung der Lieferung überlassenen Unterlagen, Gegenstände und Materialien keine Rechte Dritter verletzen, und stellt uns von entsprechenden Ansprüchen frei. Macht ein Dritter Rechte geltend, die uns die Leistung unmöglich machen, sind wir berechtigt, die Arbeiten einzustellen und Ersatz der entstandenen Aufwendungen zu verlangen, ohne die Berechtigung der Ansprüche prüfen zu müssen. Unterlagen zu nicht zustande gekommenen Aufträgen geben wir auf Verlangen nach Erstattung unserer Kosten zurück; andernfalls können wir sie drei Monate nach Angebotsabgabe vernichten.

An allen Mustern, Modellen, Zeichnungen, Kalkulationen und vergleichbaren Unterlagen in körperlicher wie digitaler Form behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Kommt kein Vertrag zustande, gibt der Käufer sie unverzüglich zurück.

Ist Software Bestandteil der Lieferung, erwirbt der Käufer das nicht ausschließliche Recht, sie in unveränderter Form innerhalb der gelieferten Ware zu nutzen. Besondere Lizenzbedingungen des Herstellers haben Vorrang.

11. Vertraulichkeit

Der Käufer verpflichtet sich, über alle Informationen, Daten und Unterlagen, die unser Eigentum sind und ihm mündlich, schriftlich oder in anderer Form zugänglich gemacht wurden — einschließlich vorvertraglich überlassener Informationen — Stillschweigen zu bewahren. Die Pflicht besteht während der Vertragslaufzeit und nach deren Ende fort. Der Käufer macht diese Informationen Dritten nicht zugänglich und nutzt sie nicht zu eigenen Zwecken, soweit dies nicht zur Vertragserfüllung erforderlich ist.

Die Vertraulichkeitspflicht gilt nicht für Informationen, die:

  • dem Käufer nachweislich vor der Offenlegung ohne Vertraulichkeitspflicht bekannt waren;
  • ohne Verschulden des Käufers allgemein bekannt geworden sind;
  • der Käufer von einem Dritten ohne Verletzung einer Vertraulichkeitspflicht erhalten hat;
  • aufgrund Gesetzes oder einer rechtskräftigen behördlichen Entscheidung offenzulegen sind; in diesem Fall informiert uns der Käufer vorab schriftlich und ermöglicht uns, Maßnahmen zum Schutz unserer Interessen zu ergreifen.

Die Beweislast für das Vorliegen einer Ausnahme trägt der Käufer.

Der Käufer darf Dritte über unsere Zusammenarbeit informieren oder unsere Firma verwenden nur mit unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung. Dies gilt nicht, soweit eine Offenlegung gesetzlich vorgeschrieben ist.

12. Exportkontrolle

Der Käufer hat alle geltenden nationalen und internationalen Exportkontroll- und Sanktionsvorschriften einzuhalten, insbesondere die der Vereinten Nationen, der Europäischen Union, der Slowakischen Republik, der Bundesrepublik Deutschland und der Vereinigten Staaten von Amerika. Güter mit doppeltem Verwendungszweck dürfen nicht in Freizonen oder Zolllager verbracht werden. Diese Pflicht gilt nur, soweit sie nicht gegen Antiboykottvorschriften der Europäischen Union oder der Slowakischen Republik verstößt.

13. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser AGB oder ein Teil davon unwirksam, rechtswidrig oder undurchsetzbar sein, bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam. Die unwirksame Bestimmung wird durch diejenige ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für etwaige Vertragslücken.

14. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Diese AGB und alle Vertragsverhältnisse zwischen uns und dem Käufer unterliegen dem Recht der Slowakischen Republik unter Ausschluss der Kollisionsnormen und des UN-Kaufrechts.

Für Streitigkeiten sind die Gerichte der Slowakischen Republik zuständig.

15. Schlussbestimmungen

Diese AGB treten mit ihrer Veröffentlichung auf industrio.online in Kraft und ersetzen frühere Fassungen.

Verbindlich ist die englische Fassung dieser AGB. Übersetzungen in andere Sprachen einschließlich dieser deutschen Fassung dienen dem besseren Verständnis; bei Abweichungen zwischen den Sprachfassungen hat der englische Wortlaut Vorrang.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten regelt die Datenschutzerklärung. Die Verwendung von Cookies regelt die Cookie-Richtlinie.

Kontakt

fabrika.digital s.r.o.
Nový svet 4761/13
974 01 Banská Bystrica
Slowakische Republik

Handelsregisternummer: 53 014 618
Steuernummer: 2121225898
USt-IdNr.: SK2121225898
Eingetragen im Handelsregister des Bezirksgerichts Banská Bystrica, Abteilung Sro, Einlage Nr. 38587/S

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Telefon: +421 917 987 071